Diskussionsveranstaltung am 13. September um 18:30 Uhr im SPD-Café Gescher
Die schwarz-gelbe Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zu den Straßenausbaubeiträgen vorgelegt. Sie will daran festhalten, dass Anlieger an den Kosten des Straßenausbaus beteiligt werden und den Kommunen mit dem Gesetzentwurf mehr Aufwand und mehr Kosten aufhalsen. Die SPD-Landtagsfraktion hingegen hat bereits im Dezember 2018 einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, der die komplette Abschaffung der Straßenausbaubeiträge und eine vollständige Entschädigung der Kommunen aus dem Landeshaushalt vorsieht. Auf diese Weise will die SPD im Landtag Bürokratie abbauen und vor allem das ungerechte System der Straßenausbaubeiträge ohne Wenn und Aber abschaffen.
Die Alternativen liegen auf dem Tisch, die Bürgerinnen und Bürger sollen sich ein Bild von den Unterschieden zwischen SPD und Schwarz-Gelb machen.
Zu einer Diskussionsveranstaltung lädt daher der SPD-Unterbezirk Borken gemeinsam mit dem örtlich zuständigen SPD-Landtagsabgeordneten, André Stinka, am Freitag, den 13. September 2019, um 18:30 Uhr, im SPD-Café Gescher (Hauskampstraße 2, 48712 Gescher) ein. Als Referent vor Ort sein, wird Christian Dahm, der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion.
Hintergrund:
Die schwarz-gelbe Landesregierung hat im Juli Vorschläge zur Änderung am System der Straßenausbaubeiträge vorgelegt. Sie erhofft sich damit, die landesweiten Proteste zu befrieden. Über 60 Stadträte haben sich mit Resolutionen an den Landtag und die Landesregierung gewandt und die Abschaffung der Beiträge gefordert. Der Bund der Steuerzahler hat mit seiner Volksinitiative zur Abschaffung der Beiträge über 460.000 Unterschriften gesammelt.
Die SPD-Landtagsfraktion hat einen eigenen Gesetzentwurf im Dezember 2018 vorgelegt, der die komplette Abschaffung der Straßenausbaubeiträge und eine vollständige Entschädigung der Kommunen aus dem Landeshaushalt vorsieht.
Die Vorschläge der Landesregierung sehen vor, dass jede Kommune, die die Anliegeranteile von derzeit bis zu maximal 80 % auf 40 % senkt, eine Erstattung aus einem Förderprogramm des Landes beantragen kann. Dieses Programm soll 65 Millionen Euro jährlich umfassen. Ob diese Gelder ausreichen, darüber bestehen unterschiedliche Auffassungen. Darüber hinaus sollen die Kommunen verpflichtet werden, Straßen- und Wegeprogramme fortlaufend über einen Zeitraum von fünf Jahren zu beschließen. Ebenso sollen die Zahlung der Beiträge auf Raten und die Stundung erleichtert werden und der darauf zu zahlende Zins von derzeit sechs Prozent auf zwei Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gesenkt werden, mindestens jedoch ein Prozent betragen.
Neben der Ermittlung der Kosten, der Veranlagung der Beiträge und dem Führen von eventuellen Rechtsstreitigkeiten und Vollstreckungsmaßnahmen müssen die Beschäftigten in den Kommunen demnächst noch Förderanträge und Verwendungsnachweise schreiben sowie Ratenzahlungen und Stundungen nachhalten. Den Kommunen entsteht hierdurch deutlicher Mehraufwand. Durch den Anspruch der Anlieger auf Ratenzahlung und Stundung müssen die Kommunen diese Mittel vorfinanzieren, wodurch ihnen Kosten entstehen, die nicht vom Land erstattet werden.