Der Deutsche Bundestag hat im Rahmen seiner Beratungen über verschiedene Änderungen an Steuergesetzen am 5. Mai 2021 auch eine Veränderung der Biersteuer beschlossen. Durch die Regelungen des Bundes sollen rund 1.460 Brauereien entlastet werden. Vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2022 wird die Biersteuer für kleine und mittlere Brauereien bis zu einem Gesamtjahreserzeugnis von 200.000 Hektolitern in insgesamt vier unterschiedlichen Hebesätzen gesenkt. Bei der Biersteuer handelt es sich um eine indirekte Verbrauchsteuer, deren Aufkommen vollständig den Ländern zufließt. Für die Jahre 2020, 2021 und 2022 handelt es sich dabei um eine Summe von ca. 20 Millionen Euro.
„Die Entscheidung der Bundesregierung zeigt: Die Initiative der SPD-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag war richtig und wichtig! Wir freuen uns sehr darüber, dass unsere Idee aufgegriffen wurde und es nun zu einer Entlastung für kleine und mittlere Brauereien kommt“, erklärt der Dülmener Landtagsabgeordnete André Stinka. „Die Senkung der Hebesätze hilft den Brauereien vor Ort.“
Seit 2018 gibt es in Dülmen die Braumanufaktur Bonekamp. Im Gespräch mit Geschäftsführer Dirk Bonekamp erkundigte sich Stinka zur aktuellen Situation: „Ich bin sehr zufrieden. Wir produzieren mit 1.200 Litern pro Woche aktuell am absoluten Anschlag“, so Bonekamp. Was ihm jedoch fehle, bedauert er, seien die Verkostungen vor Ort mit den Menschen. „Aber das kommt auch bald wieder“, ist er optimistisch. Die Gründe für die hohe Nachfrage sieht er vor allem in der gestiegenen Präsenz in den lokalen Getränkemärkten und in den Medien: „Wir bekommen von vielen Seiten Unterstützung und merken, dass wir als regionales Produkt punkten können.“
Hierin sieht auch Stinka die Stärke der Braumanufaktur: „Die Menschen unterstützen vermehrt regionale Produkte, die qualitativ hochwertig sind“, ist sich der Landtagsabgeordnete sicher. „Es freut mich sehr, dass der Mut den Schritt ins Unternehmertum zu wagen, belohnt wird. Das zeigt die Resonanz ganz deutlich.“