Transparenz

Bezüge als Mitglied des Landtags von Nordrhein-Westfalen

Alle Abgeordneten des Landtags Nordrhein-Westfalen erhalten nach § 5 Abgeordnetengesetz NRW monatliche Abgeordnetenbezüge in einer Gesamthöhe von – aktuell – 11.620,51 Euro. Von diesem Betrag werden 2.290,29 Euro monatlich für unsere Altersversorgung in das gemeinsame Versorgungswerk der Abgeordneten der Landtage NRW und Brandenburg eingezahlt.

Wie bei allen Steuerbürgern sind unsere Einkünfte Bruttobeträge, und damit unterliegen sie selbstverständlich komplett der Steuerpflicht. Versteuert wird mein Einkommen mit meinem Einkommenssteuersatz.

In Nordrhein-Westfalen gibt es darüber hinaus, im Unterschied zu einigen anderen Bundesländern, keine weiteren steuerfreien Pauschalen. Allerdings können die Abgeordneten wählen, ob sie einen Zuschuss zu ihrer Krankenkasse erhalten wollen oder als Privatversicherte die Beihilfe in Anspruch nehmen. Ich bin privat versichert und nehme die Beihilfe in Anspruch.

Sprecher für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie

Als Sprecher für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie der SPD-Landtagsfraktion erhalte ich eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 260,00 Euro (brutto).

Nebentätigkeiten

Als Mitglied des Beirats der STEAG GmbH (Essen) erhalte ich für meine Beiratstätigkeit eine Vergütung sowie Sitzungsgeld:

  • im  Januar 2018 für das Geschäftsjahr 2017 eine feste Vergütung in Höhe von 3.100,00 Euro (brutto)
  • im Januar 2019 für das Geschäftsjahr 2018 eine feste Vergütung in Höhe von 3.100,00 Euro (brutto) sowie Sitzungsgeld in Höhe von 1.550,00 Euro (brutto)
  • im Januar 2020 für das Geschäftsjahr 2019 eine feste Vergütung in Höhe von 3.100,00 Euro (brutto) sowie Sitzungsgeld in Höhe von 3.100,00 Euro (brutto)
  • im Januar 2021 für das Geschäftsjahr 2020 eine feste Vergütung in Höhe von 3.100,00 Euro (brutto) sowie Sitzungsgeld in Höhe von 1.550,00 Euro (brutto)
  • im Januar 2022 für das Geschäftsjahr 2021 eine feste Vergütung in Höhe von 3.100,00 Euro (brutto) sowie Sitzungsgeld in Höhe von 3.100,00 Euro (brutto).

Außerdem bekomme ich für die Teilnahme an Sitzungen des Beirats der Sparkasse Westmünsterland eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 250,00 Euro (brutto) und für Sitzungen des Parlamentarischen Beirats der NRW.BANK 125,00 Euro (brutto).

Ansonsten übe ich keinerlei vergütete Nebentätigkeiten aus, habe keine vergüteten Beraterverträge, halte keine vergüteten Reden und stehe in keinerlei vergütetem Verhältnis zu Lobbyorganisationen.

Mitarbeiter/innen

Einem Landtagsabgeordneten in Nordrhein-Westfalen stehen seit dem 1. Januar 2021 monatlich maximal 8.984,00 Euro (brutto) Aufwendungsersatz für die Beschäftigung von Mitarbeitern zur Verfügung. Zusätzlich zu diesem Höchstbetrag werden folgende Aufwendungen ersetzt: Arbeitgeberzuschüsse zum Mutterschaftsgeld, Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und Krankenversicherung, Beiträge zur Unfallversicherung bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft Hamburg (VBG), vermögenswirksame Arbeitgeberleistungen in Höhe von 14,00 Euro monatlich und eine Pauschalsteuer im Rahmen der Abwicklung von Entgelten.

Eine Auszahlung von Geldern an mich erfolgt nicht. Die komplette Verwaltung inklusive der Zahlungsabwicklung erfolgt durch die Landtagsverwaltung.